Privatkunden

Steuerberatung für Arbeitnehmer, Grenzgänger, Vermieter, Rentner und Pensionäre

Arbeitnehmer
Grenzgänger
Vermieter
Rentner & Pensionäre
Steuer- und Wirtschaftsberatung
Erben & Schenken

Arbeitnehmer

Bei der Betreuung von Arbeitnehmern geht es regelmäßig um die Erstellung der Einkommensteuererklärung mit dem Ziel die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten. Aber auch darüber hinaus können Sie auf uns zählen.

Unser Leistungsangebot

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Prüfung des Steuerbescheides und Vertretung vor den Finanzbehörden
  • Analyse der Steuersparmöglichkeiten und steuerliche Beratung etwa bei:
    • Altersvorsorge (insb. Rürup & Riester Rente)
    • Steuerklassenwahl
    • Werbungskosten, welche mit Ihrem Beruf im Zusammenhang stehen
    • Kindergeld/Elterngeld
    • Finanzierungen

Grenzgänger

Unser Leistungsangebot

  • Beginn der Tätigkeit in der Schweiz:
    • Fragebogen für das Finanzamt
    • Ansässigkeitsbescheinigungen
    • Einkommensteuer-Vorauszahlungen
  • Auszahlungen aus der Pensionskasse
    • Optimierung und Vergleichsberechnungen der verschiedenen Auszahlungsmöglichkeiten
  • Verlagerung der Besteuerung in die Schweiz
    • Anwendung der 60-Tage-Regelung bei bestimmten Berufsgruppen oder hoher Reisetätigkeit
  • Zuzug nach Deutschland, Wegzug in die Schweiz oder ein Doppelwohnsitz: Steuerliche Folgen aus der jeweiligen Konstellationen

Als Kanzlei mit 25-jähriger Tradition am Standort Weil am Rhein kommt man schon fast zwangsläufig regelmäßig mit grenzüberschreitenden Sachverhalten in Berührung. Deshalb liegt es nahe, dass sich die Müller Steuerberatungsgesellschaft unter anderem auf das internationale Steuerrecht spezialisiert hat. Auch bei Grenzgängern, die Ihren Wohnsitz zwar in Deutschland haben aber in der Schweiz als Arbeitnehmer tätig sind, unterstützen wir Sie bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung.

Wir beraten grenzenlos!

Haben Sie Fragen im Privatkundenbereich? Nehmen Sie einfach Kontakt per Email mit uns auf:

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Vermieter

Die Immobilie als Geldanlage erfreut sich großer Beliebtheit – mit uns an Ihrer Seite finden wir Lösungen und Antworten auf alle damit zusammenhängenden Fragen. Neben der verpflichtenden Erstellung der Steuererklärung gibt es zahlreiche Beratungsansätze um die steuerliche und wirtschaftliche Situation zu optimieren. Gerne erstellen wir bei vermieteten Immobilien die Steuererklärungen auch für Personen mit Wohnsitz im Ausland!

Unser Leistungsangebot

  • Liquiditätsrechnungen im Zusammenhang mit Erwerb und Finanzierung der Immobilie
  • Beratung hinsichtlich der Einkommensteuer, der Grunderwerbsteuer sowie der Umsatzsteuer
  • Optimaler Kostenabzug bei Vermietung der Immobilie
  • Umgang mit verbilligter Vermietung, größeren Sanierungen oder dem Verkauf einer Immobilie

Rentner & Pensionäre

Die Besteuerung von Renten hat sich im Jahr 2005 umfassend geändert, weshalb immer mehr Rentner & Pensionäre zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet sind.

Auch hier können Sie auf unser umfassendes Leistungsangebot zugreifen:

Unser Leistungsangebot

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Beratung über die Besteuerung von in- und ausländischen Renten
  • Prüfung des Steuerbescheides und Vertretung vor den Finanzbehörden
  • Prüfung bzw. Antrag auf Ausstellung einer so genannten Nichtveranlagungsbescheinigung. Voraussetzungen kann auf die Abgabe einer Einkommensteuererklärung verzichtet werden. Sprechen Sie uns für einen Beratungstermin an!

Steuer- und Wirtschaftsberatung

Unser Leistungsangebot

  • Beratung im Zusammenhang mit der Riester-Rente:
    • Welche Personen sind zulageberechtigt?
    • Wurden die Zulagen korrekt beantragt?
    • Wie hoch ist der optimale Beitrag in die Riester-Rente?
  • Welche Altersvorsorge ist aus steuerlicher Sicht empfehlenswert?
  • Unterstützung bei Anträgen gegenüber Behörden wie etwa Kindergeld, Elterngeld oder auch Arbeitslosengeld oder gegenüber dem Finanzamt
  • Beratung in Finanzierungsfragen (Erwerb von Wohneigentum)

Als Steuerberatungsgesellschaft sehen wir uns neben der Betreuung in allen Steuerfragen auch als Ihr Ansprechpartner für wirtschaftliche Themen. Wir unterstützen Sie dabei unter anderem in folgenden Dingen:


Erben und Schenken

Die Zahlung der Erbschafts- und Schenkungssteuer ist freiwillig – so lautete der Titel eines Vortrages von Herrn Steuerberater Johannes Müller von Juli 2018. Diese Aussage prägt eine Steuerart, in der durch Beratung und Planung umfangreiches Steuerminderungspotenzial liegt. Hier gibt es vielfältige Möglichkeiten, Steuern zu sparen:

Unser Leistungsangebot

  • Erarbeitung eines Nachfolgekonzepts mit optimaler Ausnutzung der Freibeträge und möglicher Steuerbefreiungen
  • Steuerliche Bewertung von Immobilien und anderen Vermögenswerten
  • Erstellung der Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung
  • Vertretung in allen steuerlichen Angelegenheiten gegenüber dem Finanzamt
Müller Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG 

Am Bühlbuck 1
79576 Weil am Rhein

T. 07621 / 97 90 0
F. 07621 / 97 90 33
info@muellerstb.eu

Unsere Öffnungszeiten

Montag – Donnerstag:
08:00 – 12:30 Uhr,
13:30 – 17:00 Uhr

Freitag:
08:00 – 12:00 Uhr

Great Place To Work

Auszeichnungen & Zertifikate

 

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